 | § 8 Aufstiegsverfahren |
 | § 9 Verfahren zur Feststellung der Eignung für den Aufstieg |
 | § 10 Qualifizierung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung und der Allgemeinen Finanzverwaltung |
 | § 11 Qualifizierung zum Aufstieg in den höheren Dienst in der Steuerverwaltung, der Allgemeinen Finanzverwaltung und in den höheren bautechnischen Dienst in der Hochbauverwaltung |
 | § 12 Feststellung der erfolgreichen Qualifizierung |