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§ 8 Aufstiegsverfahren
§ 9 Verfahren zur Feststellung der Eignung für den Aufstieg
§ 10 Qualifizierung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung und der Allgemeinen Finanzverwaltung
§ 11 Qualifizierung zum Aufstieg in den höheren Dienst in der Steuerverwaltung, der Allgemeinen Finanzverwaltung und in den höheren bautechnischen Dienst in der Hochbauverwaltung
§ 12 Feststellung der erfolgreichen Qualifizierung
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