 | § 1 Einrichtung von Laufbahnen |
 | § 2 Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und der Allgemeinen Finanzverwaltung |
 | § 3 Bildungsvoraussetzungen und Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung |
 | § 4 Bildungsvoraussetzungen und Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes in der Allgemeinen Finanzverwaltung |
 | § 5 Bildungsvoraussetzungen und Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in der Hochbauverwaltung |
 | § 6 Bildungsvoraussetzungen und Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des höheren bautechnischen Dienstes in der Hochbauverwaltung |
 | § 7 Horizontaler Laufbahnwechsel |