direkt zum Inhalt
zum Seitenende
Lesezeichen
Inhalt
Aktionen
direkt zum Inhalt
Gesamtinhalt
aktuelle Vorschrift
Aktionsmenü überspringen und direkt zum Inhalt
FÜNFTER ABSCHNITT: Änderung der Landesnebentätigkeitsverordnung, Schlußbestimmungen
§ 15 (Änderungsvorschrift)
§ 16 Schlußbestimmungen