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6. ABSCHNITT Pflegezeiten
§ 48 Fernbleiben vom Dienst, Urlaub und Teilzeitbeschäftigung
§ 48 a Krankenfürsorge, Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
§ 48 b Änderung der Inanspruchnahme von Pflegezeiten