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4. ABSCHNITT Besondere Zuständigkeiten nach dem Landesdisziplinargesetz
§ 12 (weggefallen)
§ 13 (Vorstandsvorsitzende der Hochschulen)
§ 14 (Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg; Oberfinanzdirektion Karlsruhe)
§ 15
§ 16 (weggefallen)