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3. ABSCHNITT Übertragung von Zuständigkeiten für die Entscheidung über den Widerspruch nach § 54 Abs. 3 BeamtStG und für die Vertretung des Landes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
§ 10 (Widerspruchsentscheidungen im Geschäftsbereich der Ministerien)
§ 11 (Vertretung des Landes bei Klagen)