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Abschnitt 3 Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80 a des Grundgesetzes
§ 15 Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80 a des Grundgesetzes
§ 16 Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80 a des Grundgesetzes