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§ 49 (Anklage gegen den Bundespräsidenten durch Einreichung einer Anklageschrift)
§ 50 (Frist für die Anklage)
§ 51 (Unabhängigkeit des Verfahrens vom Rücktritt des Bundespräsidenten etc.)
§ 52 (Zurücknahme der Anklage)
§ 53 (Verhinderung an der Ausübung des Amtes)
§ 54 (Voruntersuchung)
§ 55 (Mündliche Verhandlung)
§ 56 (Inhalt der Sachentscheidung)
§ 57 (Bekanntgabe des Urteils an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung)
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